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Seifenspender
18.02.16
Geschrieben von Andreas G.W. Seyfried
Gesetzliche Richtlinien, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.1)
In Toilettenräumen müssen Mittel zum Reinigen (z. B. Seife in Seifenspendern) und Trocknen der Hände (z. B. Einmalhandtücher, Textilhandtuchautomaten oder Warmlufttrockner) bereitgestellt werden.